Friedhof
Wien - Johann-Hatzl-Platz - Zentralfriedhof
Wien
Adresse
Karte
Auf OpenStreetMap anzeigenGeschichte
Der Wiener Zentralfriedhof wurde am 1. November 1874 eröffnet. Grundlage war ein Wettbewerb von 1871, bei dem sich der Entwurf von Alfred Friedrich Bluntschli und Karl Jonas Mylius durchsetzte. Die Planung umfasste nicht nur Grabflächen, sondern auch Straßen, Bepflanzung und die notwendigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude. Von Beginn an war der Friedhof für Menschen unterschiedlicher Konfessionen vorgesehen.
Am Eröffnungstag fanden 14 Begräbnisse statt. Das erste Grab, jenes von Jakob Zelzer, ist nach Angaben der Friedhöfe Wien in Gruppe 0, Reihe 0, Grab 1 erhalten. Gleichzeitig mit der Eröffnung nahm die Pferdetramway über die heutige Simmeringer Hauptstraße den Betrieb auf. 1901 folgte die elektrische Straßenbahn.
Ehrenhaine und repräsentative Grabanlagen machten den Friedhof später auch zu einem Ort kultureller Erinnerung. 1888 wurden unter anderem Beethoven und Johann Strauss vom Währinger Friedhof hierher umgebettet. Einen weiteren prägenden Ausbau leitete der Architekt Max Hegele nach seinem Wettbewerbserfolg von 1903. Bis 1907 entstanden das Hauptportal und die Aufbahrungshallen 1 und 2; zwischen 1908 und 1911 folgte die Friedhofskirche zum heiligen Karl Borromäus.
Gebühren und Kosten
Tarif gültig ab 13.04.2026
Die Friedhöfe Wien veröffentlichen für ihre Leistungen ein Entgeltverzeichnis. Die hier genannten Beispiele stammen aus der Fassung ab 13. April 2026. Grabentgelt, Bereitstellung und Arbeiten bei der Beisetzung sind getrennte Positionen; die Beträge ergeben daher noch keinen vollständigen Bestattungspreis.
Ein klassisches Familiengrab in Lage A für zwei Verstorbene wird mit 38,75 Euro pro Jahr geführt. Diese Kategorie gibt es laut Verzeichnis nur am Wiener Zentralfriedhof und ohne Auswahlmöglichkeit. Für ein klassisches Familiengrab in Lage B für vier Verstorbene sind 77,50 Euro pro Jahr angegeben. Bei einer Beisetzung ist das zehnjährige Ruherecht zu berücksichtigen, weshalb das Benützungsrecht entsprechend erworben oder verlängert werden muss.
Beim Neuerwerb eines klassischen Familiengrabes kommt ein einmaliges Bereitstellungsentgelt von 600 Euro hinzu. Die Sargbeisetzung in einem klassischen Familiengrab wird als Arbeitsleistung mit 747 Euro berechnet; für die Urnenbeisetzung in einem klassischen Familien- oder Urnengrab sind es 232 Euro. Je nach Auftrag können weitere Positionen, etwa Hallennutzung, Zuschläge oder Arbeiten an einer Deckplatte, anfallen. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Entgeltfassung. Für eine konkrete Grabstelle sollte die Verwaltung die Lagebewertung und sämtliche Zusatzkosten bestätigen.